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FAQ

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Auto mieten zu dürfen?
    Sie müssen alle erforderlichen Informationen wie Ihren Namen, Ihre Adresse und ggf. Ihre Bankverbindung im Mietvertrag angeben. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie das Fahrzeug allein fahren werden, dass Sie zum Zeitpunkt der Anmietung mindestens 21 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Bitte bringen Sie zur Vertragsunterzeichnung Ihren Personalausweis und Ihren Führerschein als Nachweis mit. Zusätzlich behalten wir uns das Recht vor, individuelle Anforderungen für die Anmietung von Luxus- und Sportfahrzeugen nach Abschluss des Vertrages festzulegen.
  • Wann muss ich meinen Mietwagen bezahlen?
    Bevor Sie die Fahrt mit einem unserer Mietwagen antreten können, müssen Sie vor Ort die fällige Mietkaution hinterlegen und den Mietbetrag bezahlen.
  • Wie kann ich ein Mietwagen bezahlen?
    Die fällige Mietkaution wird in Bar oder über die Kreditkarte hinterlegt und der Mietbetrag wird in Bar oder per Karte bezahlt. Nachdem Sie Ihren Mietwagen schließlich wieder zurückgegeben haben, erhalten Sie eine Rechnung, auf der die gezahlten Forderungen aufgelistet sind.
  • Kann mir das Fahrzeug auch geliefert werden?
    Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Fahrzeug persönlich an unserem Standort in Stuttgart abzuholen, bieten wir gegen eine zusätzliche Gebühr die Möglichkeit einer Fahrzeugzustellung an. Teilen Sie uns bei der Buchung mit, an welchem Ort es für Sie bequemer ist, das Fahrzeug abzuholen. Wir sind gerne bereit, das gewünschte Fahrzeug an diesem Ort für Sie bereitzustellen. Bei der Rückgabe des Mietwagens sind wir ebenfalls flexibel.
  • Darf ich mit dem Mietwagen in ein anderes Land fahren?
    Es ist nicht erlaubt, die deutschen Grenzen mit dem Mietwagen zu überschreiten.
  • Darf man in den Fahrzeugen rauchen?
    In all unseren Mietwägen gilt ein Rauchverbot. Bei Nichteinhaltung wird die Reinigung in Rechnung gestellt.
  • Ist es möglich, dass das Fahrzeug von mehreren Personen gefahren wird?
    Nur die im Mietvertrag aufgeführten Personen haben die Berechtigung, das Fahrzeug zu steuern. Wenn eine Person, die nicht im Vertrag aufgeführt ist, einen Unfall verursacht, trägt sie die volle finanzielle Verantwortung ohne Begrenzung. Auf Anfrage können wir zusätzliche Fahrer in den Vertrag aufnehmen.
  • Muss das Fahrzeug bei der Rückgabe vollgetankt sein?
    Das Fahrzeug wird bei der Anmietung dem Mieter vollgetankt übergeben und muss bei der Rückgabe vom Mieter vollgetankt sein.
  • Wann muss mein Mietwagen wieder abgegeben werden?
    Die Rückgabe des Mietwagens sollte spätestens zur auf dem Mietvertrag angegebenen Uhrzeit am vereinbarten Ort erfolgen. Die Abrechnung der Mietdauer erfolgt im 24-Stunden-Rhythmus ab dem Zeitpunkt der Abholung. Zusätzlich gewähren wir eine Zeitspanne von 30 Minuten nach Ablauf der Mietzeit, um das Fahrzeug zurückzugeben.
  • Wie sind die Mietwägen versichert?
    Unsere Fahrzeuge sind alle für die Selbstfahrervermietung zugelassen und verfügen über eine umfassende Vollkaskoversicherung. Um einen unserer Luxus- und Sportwägen zu nutzen, müssen Sie die Voraussetzungen unserer Versicherung erfüllen. Das bedeutet, dass Sie bei der Anmietung mindestens das 21. Lebensjahr erreicht haben und seit mindestens zwei Jahren über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Es ist zudem untersagt, das Auto unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen welche Ihre Fahrfähigkeit beeinträchtigen. Beachten Sie bitte, dass die abgeschlossenen Versicherungen im Schadensfall nur wirksam sind, wenn der Schaden nicht von Ihnen verursacht wurde und kein nachweislich mutwilliges oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Wenn es zu einem Selbstverschuldetem Schaden kommt, behalten wir uns das Recht vor, zusätzlich zur hinterlegten Kaution den Restbetrag der Selbstbeteiligung in Rechnung zu stellen.
  • Was muss ich bei einem Schadensfall machen?
    Wenn während Ihrer Sportwagenmiete ein Schaden auftritt, sind Sie verpflichtet, uns umgehend unter der Telefonnummer +49 15566 400735 zu informieren. Falls andere Verkehrsteilnehmer in den Vorfall involviert sind, müssen Sie zusätzlich unverzüglich die Polizei benachrichtigen und den Vorfall dokumentieren.
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